Die Frage ist berechtigt, wenngleich auch nicht neu: Wie weit ist die AfD noch von der NPD entfernt oder sind die Ideologien nicht doch die selben?
Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein. https://t.co/uIPYlWh4cE
— Thomas Seitz, MdB (@Th_Seitz_AfD) 29. Dezember 2018
Das erinnert doch sehr an die alten Forderungen der NPD nach „Todesstrafe für Kinderschänder“,nur gleich nochmal ein Schüppchen draufgelegt, denn diese sollten nach dem Willen von dem aus dem Dienst als Staatsanwalt in Freiburg entfernten Thomas Seitz (AfD, MdB), auch für andere ihm unangenehme und unbequeme Personen wie z.B. (nach erfolgter Abschiebung wieder nach Deutschland eingereiste) Asylsuchende gelten.
Zwar hat sich die AfD-Fraktionsspitze gegen die Äusserungen Seitz’s gestellt mit den Worten „… Die jüngste Äußerung von Thomas Seitz, MdB, ist eine private Meinungsäußerung, die zu der Position von Partei und Fraktion vollständig inkompatibel ist. …“, stellt aber damit auch klar, dass diese Äusserungen ohne parteiinternen Folgen bleiben wird.
Allerdings ist Seitz nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen. So besteht er darauf „Neger“ sagen zu dürfen, genauso wie er die Aussage Höckes über das „Mahnmal der Schande“ im Bundestag mit „Richtig!“ befürwortete. Das sind Entgleisungen, die man von einem Bundesminister genauso wenig wie von einem Staatsanwalt erwarten darf. In der AfD häufen sich allerdings gleichgesinnte Politiker, zu denen z.B. auch Björn Höcke oder André Poggenburg zählen, die ständig mit rechtsextremen Positionen auffallen.
Da ändert sich also auch nichts daran, dass Alexander Gauland (AfD, MdB) diese Äusserungen von Thomas Seitz als „private Meinung“ abwertet, wenn er selbst „Das 3. Reich ist ein Vogelschiss der Geschichte“ bezeichnet und sich damit ideologisch auf dieselbe Stufe stellt.
Es sind nicht die Wahlversprechen, die eine Partei ausmachen, sondern die sich in einer Partei zusammenrottenen Politiker.
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