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"Bild der Frau" vom 21. Juli 2003:

 

Offener Brief an die Richter/in des Bundesgerichtshof in der Strafsache 4 StR 84/03 wegen sexuellen Missbrauchs 3 Monate alten eines Säugling
 
Sehr geehrte Richter/Innen des Bundesgerichtshofes,
 
Wir sind eine Gruppe überlebender Opfer sexueller Gewalt und möchten Ihnen zu Ihrem „im Namen des Volkes“ gesprochenen Urteil (http://urteil.trotz-allem.org/) folgendes mitteilen:
 
Sie weisen das Landgericht Bielefeld an, auf eine niedrigere Freiheitsstrafe als vier Jahre zu erkennen, da in vergleichbaren Urteilen mit niedrigerem Maß Recht gesprochen worden sei. In Ihrer Begründung heisst es dazu u.a.: „...daß der Angeklagte ohne sein Geständnis der abgeurteilten Tat vermutlich nicht zu überführen gewesen wäre, das Tatgeschehen auf einem spontanen Entschluß beruhte, nachteilige Folgen für das geschädigte Kind nicht zu erwarten sind, der Angeklagte nicht vorbestraft ist, er Reue gezeigt und seine Therapiebereitschaft bekundet hat, ist die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren unvertretbar hoch."
 
Verehrte Damen und Herren, ob der Täter Reue und Therapiebereitschaft zeigt, ist für das erst drei Monate alte Mädchen nicht von Belang. Wir erkennen an, dass Sexualstraftätern ein faires Verfahren zusteht und der Ruf des Volkszorns nach der Todesstrafe keine juristische Basis in einem Rechtsstaat ist. Wie aber wird durch diese Entscheidung das Grundrecht des kleinen Mädchens und ungezählter weiterer vergangener und zukünftiger Opfer auf körperliche Unversehrtheit gewahrt?
 
Es ist schlichtweg falsch, wenn Sie voraussetzen, dass "nachteilige Folgen für  geschädigte Kind nicht zu erwarten sind". Dies widerspricht in eklatanter Weise allen aktuellen Forschungen auf dem Gebiet der Spätfolgen und Traumatisierungen von Menschen, die als Kinder Opfer sexueller Gewalt wurden – im Gegenteil, die neuesten Ergebnisse der Traumaforschung belegen eindeutig, dass sexuelle Gewalterfahrungen umso schwerer therapierbar sind, je jünger das Opfer ist/war. Im späteren Lebensverlauf erinnern diese Menschen, dass etwas sehr Schlimmes und Widerwärtiges vorgefallen sein muss, aber sie können nicht genau benennen, was geschehen ist, da bei Säuglingen die bewusste Erinnerung noch nicht ausgebildet ist.
 
Und weil diese bewusste Erinnerung fehlt, hat sexuelle Gewalt an Kleinstkindern so verheerende Folgen. Das Erlebte arbeitet in Opfern als Prägung, die keine Liebe, keine Sicherheit, und in vielen Fällen keine Lebensfreude mehr kennt. Oft sind diese schwerwiegenden Traumatisierungen erst in jahrelangen, sehr kostenintensiven und für Betroffene sehr anstrengenden, qualvollen Psychotherapien aufzudecken und in vielen Fällen nicht zu verarbeiten. Therapieplätze bei speziell dafür ausgebildeten Traumatherapeuten sind in Deutschland Mangelware, Wartezeiten von einem Jahr und länger für Betroffenen, die fast immer hochgradig suizidal sind, sind die Regel und nicht die Ausnahme.
 
Wir schildern keine gefühlsmäßigen „Vermutungen“ sondern wissenschaftlich belegte Fakten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Täter in diesem Fall der leibliche Vater ist, was für das Mädchen im späteren Leben höchstwahrscheinlich zu schweren Störungen führt, da davon auszugehen ist, dass sich in dieser „Familie“ kein Beteiligter mehr „normal“ dem Kind gegenüber verhalten kann, selbst wenn die Scheidung der Eltern eine Konsequenz sein sollte.
 
Erlauben Sie uns, die 1. Vorsitzende der Internationalen Fachgesellschaft für Psychotraumatologie (ISSD), Michaela Huber zu zitieren:
 
„Im Gegensatz zu der Annahme des BGH sind die Auswirkungen von Traumatisierungen, wie sie durch Gewalteinwirkungen im Opfer entstehen können, umso gravierender, je jünger das Opfer ist. Die Annahme, dass sich ein jüngeres Kind später nicht erinnern werde, hat sich ebenso als irrtümlich herausgestellt, wie die Annahme, dass ein jüngeres Kind weniger schmerzempfindlich sei. Das Urteil ist also - ganz abgesehen von seiner moralischen Fragwürdigkeit, die Tätern geradezu nahe legt, sich jüngere Opfer zu suchen, um von einer geringeren Strafe bedroht zu werden - auch wissenschaftlich eindeutig zurückgewiesen worden. ... Als internationale Fachgesellschaft für Psychotraumatologie sind wir entsetzt über dieses Urteil und fordern die zuständigen Stellen auf, es so rasch wie möglich
 zu überprüfen und zu korrigieren."
 
Wir teilen die Auffassung von Frau Huber in allen Punkten. Insbesondere werten wir Ihre "Begründung", dass "nachteilige Folgen für  geschädigte Kind nicht zu erwarten sind" als einen Freibrief für alle Pädokriminellen, auf möglichst junge Kinder bei der Opferwahl zurückzugreifen, da bei einem eventuellen Bekanntwerden höchstrichterlich entschieden wurde, dass sexuelle Gewalt an Säuglingen juristisch milder zu betrachten ist, als Sexualverbrechen, die an Kindern und/oder Pubertierenden verübt werden.
 
Wir ersuchen Sie dringend, diesen - in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck - durch eine Stellungnahme zu revidieren, bzw. durch eine präzisere Erklärung Ihres Urteils den entstandenen Schaden zu begrenzen und für zukünftige Urteile an Gerichten Ihre richtungweisende Kompetenz auszuschöpfen, indem Sie die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema nicht weiter ignorieren.
 
Mit freundlichen Grüssen,
Alexandra Bieling
Fischbachauer Str. 65
81539 München
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Gabriel Gawlick
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Bettina Hennig
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