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"Bild der Frau" vom 21. Juli 2003:
Offener Brief an die Richter/in des Bundesgerichtshof in der Strafsache 4
StR 84/03 wegen sexuellen Missbrauchs 3 Monate alten eines Säugling
Sehr geehrte Richter/Innen des Bundesgerichtshofes,
Wir sind eine Gruppe überlebender Opfer sexueller Gewalt und möchten Ihnen zu
Ihrem „im Namen des Volkes“ gesprochenen Urteil (http://urteil.trotz-allem.org/)
folgendes mitteilen:
Sie weisen das Landgericht Bielefeld an, auf eine niedrigere Freiheitsstrafe als
vier Jahre zu erkennen, da in vergleichbaren Urteilen mit niedrigerem Maß Recht
gesprochen worden sei. In Ihrer Begründung heisst es dazu u.a.: „...daß der
Angeklagte ohne sein Geständnis der abgeurteilten Tat vermutlich nicht zu überführen
gewesen wäre, das Tatgeschehen auf einem spontanen Entschluß beruhte,
nachteilige Folgen für das geschädigte Kind nicht zu erwarten sind, der
Angeklagte nicht vorbestraft ist, er Reue gezeigt und seine Therapiebereitschaft
bekundet hat, ist die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren unvertretbar
hoch."
Verehrte Damen und Herren, ob der Täter Reue und Therapiebereitschaft zeigt,
ist für das erst drei Monate alte Mädchen nicht von Belang. Wir erkennen an,
dass Sexualstraftätern ein faires Verfahren zusteht und der Ruf des Volkszorns
nach der Todesstrafe keine juristische Basis in einem Rechtsstaat ist. Wie aber
wird durch diese Entscheidung das Grundrecht des kleinen Mädchens und ungezählter
weiterer vergangener und zukünftiger Opfer auf körperliche Unversehrtheit
gewahrt?
Es ist schlichtweg falsch, wenn Sie voraussetzen, dass "nachteilige Folgen
für geschädigte Kind nicht zu erwarten sind". Dies widerspricht in
eklatanter Weise allen aktuellen Forschungen auf dem Gebiet der Spätfolgen und
Traumatisierungen von Menschen, die als Kinder Opfer sexueller Gewalt wurden –
im Gegenteil, die neuesten Ergebnisse der Traumaforschung belegen eindeutig,
dass sexuelle Gewalterfahrungen umso schwerer therapierbar sind, je jünger das
Opfer ist/war. Im späteren Lebensverlauf erinnern diese Menschen, dass etwas
sehr Schlimmes und Widerwärtiges vorgefallen sein muss, aber sie können nicht
genau benennen, was geschehen ist, da bei Säuglingen die bewusste Erinnerung
noch nicht ausgebildet ist.
Und weil diese bewusste Erinnerung fehlt, hat sexuelle Gewalt an Kleinstkindern
so verheerende Folgen. Das Erlebte arbeitet in Opfern als Prägung, die keine
Liebe, keine Sicherheit, und in vielen Fällen keine Lebensfreude mehr kennt.
Oft sind diese schwerwiegenden Traumatisierungen erst in jahrelangen, sehr
kostenintensiven und für Betroffene sehr anstrengenden, qualvollen
Psychotherapien aufzudecken und in vielen Fällen nicht zu verarbeiten.
Therapieplätze bei speziell dafür ausgebildeten Traumatherapeuten sind in
Deutschland Mangelware, Wartezeiten von einem Jahr und länger für Betroffenen,
die fast immer hochgradig suizidal sind, sind die Regel und nicht die Ausnahme.
Wir schildern keine gefühlsmäßigen „Vermutungen“ sondern wissenschaftlich
belegte Fakten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Täter in diesem Fall der
leibliche Vater ist, was für das Mädchen im späteren Leben höchstwahrscheinlich
zu schweren Störungen führt, da davon auszugehen ist, dass sich in dieser
„Familie“ kein Beteiligter mehr „normal“ dem Kind gegenüber verhalten
kann, selbst wenn die Scheidung der Eltern eine Konsequenz sein sollte.
Erlauben Sie uns, die 1. Vorsitzende der Internationalen Fachgesellschaft für
Psychotraumatologie (ISSD), Michaela Huber zu zitieren:
„Im Gegensatz zu der Annahme des BGH sind die Auswirkungen von
Traumatisierungen, wie sie durch Gewalteinwirkungen im Opfer entstehen können,
umso gravierender, je jünger das Opfer ist. Die Annahme, dass sich ein jüngeres
Kind später nicht erinnern werde, hat sich ebenso als irrtümlich
herausgestellt, wie die Annahme, dass ein jüngeres Kind weniger
schmerzempfindlich sei. Das Urteil ist also - ganz abgesehen von seiner
moralischen Fragwürdigkeit, die Tätern geradezu nahe legt, sich jüngere Opfer
zu suchen, um von einer geringeren Strafe bedroht zu werden - auch
wissenschaftlich eindeutig zurückgewiesen worden. ... Als internationale
Fachgesellschaft für Psychotraumatologie sind wir entsetzt über dieses Urteil
und fordern die zuständigen Stellen auf, es so rasch wie möglich
zu überprüfen und zu korrigieren."
Wir teilen die Auffassung von Frau Huber in allen Punkten. Insbesondere werten
wir Ihre "Begründung", dass "nachteilige Folgen für geschädigte
Kind nicht zu erwarten sind" als einen Freibrief für alle Pädokriminellen,
auf möglichst junge Kinder bei der Opferwahl zurückzugreifen, da bei einem
eventuellen Bekanntwerden höchstrichterlich entschieden wurde, dass sexuelle
Gewalt an Säuglingen juristisch milder zu betrachten ist, als Sexualverbrechen,
die an Kindern und/oder Pubertierenden verübt werden.
Wir ersuchen Sie dringend, diesen - in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck
- durch eine Stellungnahme zu revidieren, bzw. durch eine präzisere Erklärung
Ihres Urteils den entstandenen Schaden zu begrenzen und für zukünftige Urteile
an Gerichten Ihre richtungweisende Kompetenz auszuschöpfen, indem Sie die
heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema nicht weiter
ignorieren.
Mit freundlichen Grüssen,
Alexandra Bieling
Fischbachauer Str. 65
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Gabriel Gawlick
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